Schweiz überlegt die Ausweitung der Massenüberwachung

In der Schweiz wurde das Referendum gegen das revidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ergriffen.

Nur noch bis am 7. Juli bleibt Zeit, um die für das Referendum benötigten 50’000 Unterschriften zu sammeln.

Die Gegner der BÜPF-Revision haben ein sehr anschauliches Video gedreht. Es zeigt auf, wie sinnfrei und nutzlos die Massenüberwachung aller Bürger und das neue Gesetz im Speziellen sind.

Das Ehepaar Müller wendet sich verzweifelt an die Polizei. Ein teures Rennvelo ist aus ihrem Keller gestohlen worden. «Kein Problem», meint der Beamte, «wir haben alles aufgezeichnet». Er zeigt auf eine beeindruckende Überwachungskonsole – welche auch einen intimen Blick ins Familienleben erlaubt…

«Keine Angst, wir haben den Täter» soll die Menschen mit einer tragikomischen Geschichte und einem Überwachungs-Bilderreigen für das Thema Privatsphäre sensibilisieren.

Das Video möchten wir euch nicht vorenthalten:

Die Überwachung und Speicherung wie auch die Nutzung sämtlicher Kommunikations-Randdaten soll massiv ausgebaut werden – ohne jeglichen Tatverdacht! Zudem will der Staat neu auch kleine Telecom-Dienstleister und alle Anbieter von WLAN zur Speicherung der Daten verpflichten.

Fünf Argumente gegen das Überwachungsgesetz BüPF:

  • Datenspeicherung auf Vorrat:
    Sämtliche Randdaten unserer Telekommunikation werden während sechs Monaten gespeichert – ohne jeglichen Tatverdacht.
  • Verdächtigungen ohne Grundlage:
    Mit Antennensuchläufen und IMSI-Catchern werden alle Personen verdächtigt, die zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort waren.
  • Wem gehört der Computer?
    Verdecktes Eindringen in persönliche Computer, mit Zugriff auf alle Daten und mit der Möglichkeit, das Gerät versteckt zu manipulieren (Trojaner).
  • Immer mehr Schnüffler:
    Künftig will der Staat auch kleinere Anbieter von Telecom Dienstleistungen zum Datensammeln verpflichten. Auch Anbieter von WLAN sind davon betroffen.
  • Uferlos:
    Selbst bei kleinen Bagatelldelikten darf auf die riesige Datensammlung zugegriffen werden.

Erstellt am: 31. Mai 2016

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