Weltweiter Datenzugriff: Datenschützer sehen diese Entwicklung kritisch

Die Freigabe elektronischer Beweismittel wird von Datenschützern als nicht datenschutzkonform eingestuft. Die E-Evidence-Verordnung stößt deswegen nicht überall auf Zuspruch. Hier stehen Datenschutz und Privatsphäre versus adäquate Strafverfolgung von Straftätern.

E-Evidence-Verordnung stößt nicht überall auf Zuspruch
E-Evidence-Verordnung stößt nicht überall auf Zuspruch

Die Globalisierung hat alles näher aneinandergerückt. Heute können wir hier sein und morgen schon auf einem anderen Kontinent. Riesenfortschritt, Wachstum und Wohlstand. Auch die Kommunikationswege sind kurz und vielfältig. Schön und gut. Genau diese Tatsache wird von Straftätern ausgenützt, um straffrei auszugehen.

Warten auf Beweismittel

Die EU-Kommission will den Zugriff auf elektronische Beweismittel frei geben. Dies ist in der sogenannten E-Evidence-Verordnung verankert. Straftäter sollen so leichter und schneller zur Rechenschaft gezogen werden können. Es spielt also keine Rolle mehr, wo der Server steht – auf Verlangen werden die Beweismittel geliefert. So müssen beispielsweise Anbieter von Internet-Diensten die Daten innerhalb von sechs Stunden herausgeben. Dies kann sowohl den Inhalt von Nachrichten betreffen, als auch die Metadaten. Online-Dienste könnten bei Nicht-Einhaltung hohe Geldstrafen bezahlen. In Milliardenhöhe!

Option auf schnellen und einfachen Zugriff

Damit möchte man sich dem schnellen und einfachen Kommunikationswegen der Täter anpassen. E-Mails, Textnachrichten, in der Cloud gespeicherte Dokumente verdächtiger Personen, sollen bei Bedarf rasch zur Verfügung stehen. Strafverfolgungsbehörden müssen schnell agieren. Wenn der Dienst von einem EU-Mitgliedstaat betrieben wird, sollen die Beweismittel herausgegeben werden.

Erstmals soll es keine Rolle mehr spielen, ob nationales Recht verletzt worden ist. Der Serverstandort ist sekundär. Die Strafverfolgung steht im Fokus. Bei Nicht-EU-Ländern werden die Beweismittel angefordert. Ein Richter muss zustimmen. Außereuropäische Länder sollen nur ablehnen können, wenn es gegen ein Gesetz ihres Landes verstößt.

Save it all

Innerhalb der EU kann es mitunter verpflichtend nötig sein, die Daten für den Fall aufzubewahren, dass sie irgendwann benötigt werden.

FAZIT: Die Kommunikationswege sind seit der Globalisierung und dem Zugang zum Internet kürzer geworden. Im Falle einer Straftat müssen Behörden oft zu lange auf wichtige Beweismittel warten, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen der involvierten Länder unterschiedlich sein können. Diese Diskrepanz wird von Straftätern zu ihren Gunsten ausgenutzt. Ergo: Eine einheitliche Lösung, die den Zugang zu elektronischen Beweismitteln auf einen gemeinsamen Nenner bringt, ist unabdingbar.

Quelle: golem.de; Foto: crello


Erstellt am: 5. Dezember 2018

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