Urheberrechtsverletzung: Klage gegen 55.000 angebliche Filmpiraten

Kanadische Filmstudios möchten eine nicht ganz unerhebliche Anzahl von angeblich illegal agierenden Filesharern klagen. Um aber an die Daten der betroffenen User zu kommen, müsste der Internetprovider mitspielen. Der ISP ist allerdings nicht dazu bereit und verlangt er für die Datenherausgabe Geld. Ein Falls fürs Gericht bzw. bereits mehrere Gerichte.

Über die IP-Adresse lässt sich heutzutage herausfinden, wer genau dahintersteckt. Dies ist auch die Basis, um bei illegalem Streaming etc. an die Daten des jeweiligen Betroffenen zu kommen. Allerdings bedarf es dafür eine gerichtliche Verfügung und die Herausgabe der Daten durch den Internetprovider. So stellten sich das auch einige Produktionsfirmen in Kanada vor. Sie erhoben Klage gegen 55.000 User, die durch illegales Filesharing Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen. Diese Nutzer sollen alle beim Internetprovider Rogers sein.

Provider: Herausgabe der Daten nur gegen Bares

Rogers wiederum weigert sich, die Daten einfach zu herauszugeben. Eine Musterklage gegen die (noch) anonymen Filesharer durch die Produktionsfirmen gab ihnen zwar Recht. Aber auch der Provider wusste sich zu helfen: Denn das Heraussuchen und Weitergeben der Daten kostet natürlich Zeit. Und die möchte sich Rogers von den Filmstudios zahlen lassen – 100 Dollar pro Arbeitsstunde. Gegen diese Art von Gebühren wehrten sich wiederum die Studios und beriefen bei Gericht. Das Ganze ging wieder hin und her, nur dass diesmal der Provider verlor. Wie nicht anders zu erwarten, akzeptierte dieser das natürlich auch nicht.

Gericht: „Angemessene Vergütung“ für Provider legitim

Nun kam das Höchstgericht zum Zug: Dieses sah die ganze Sache etwas differenzierter. Denn es herrsche keine Verpflichtung, dass ein Provider bei einem vom Gericht genehmigten Auskunftsbegehren ohne „angemessene“ Vergütung Kundendaten ermittelt bzw. weitergibt. Welche Summe das im vorliegenden Fall sein darf, entscheidet wiederum das erste Gericht. Allerdings müsse der Provider an die jeweiligen User eine Verwarnung weiterleiten, wenn der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung geltend macht. Weiters müssen die Daten der Betroffenen sechs Monate gespeichert werden. Mit diesem Urteil ist auch ein Referenzurteil geschaffen, das die Internetprovider sicherlich freuen wird.

Weniger Freude gibt es bei den Filmgesellschaften: Bei 55.000 Verdächtigen wird das Daten-Ausheben sicherlich nicht ganz billig. Und selbst wenn dann die Daten der Beschuldigten vorhanden sind steht in den Sternen, ob die riesige Sammelklage von Erfolg gezeitigt wird und mit welchem Schadenersatz die Filmstudios letztendlich rechnen könnten.

Quelle: Standard Online


Erstellt am: 23. September 2018

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