Abmahnung wegen „Streaming“ – Wie man sich davor schützen kann.

Streaming ohne Abmahnungen

Vielen meiner Lesern ist nicht genau klar, welche Anforderungen an einen VPN zu stellen sind, wenn man diese nutzen möchte um beim „Streaming“ keine Abmahnungen zu erhalten.  Daher möchte ich hier mit den gängigen Vorurteilen aufräumen und auch erklären, wie man sicher sein kann.

Direkt zur Ablaufbeschreibung zur Ausforschung von Nutzern

Streaming meint, dass man Medieninhalte (Videos, Filme, Live-Übertragungen) über das Internet auf einem eigenen Gerät zugänglich macht (ansieht) und dabei keinerlei Daten mit Dritten darüber teilt. Der Vorgang des „Streaming“ ist ein privater Vorgang der keinen gewerblichen oder geschäftlichen Interessen dient, sondern nur für private Zwecke erfolgt. Darüber hinaus kann das Nutzen von urheberrechtlich geschützten Werken, sofern klar ist, dass dies die Rechte von Dritten beeinflusst auch zu Haftungsansprüchen führen.

Abmahnungen wegen Streaming?
Abmahnungen wegen Streaming?

 

Erklärung:

Beim „Streaming“ kommt es immer wieder zu Abmahnungen durch private Anwaltbüros, wobei die zugesandten Abmahnungen, Zahlungen für einen Verzicht auf eine Klage in der Höhe von 800 bis 1000 Euro betragen können. Die Begründung dafür liegt an den deutschen Gesetzen zu finden, welche eine aussergerichtliche Einigung bei urheberrechtlichen Streitthemen ermöglichen und zugleich auch die Anonymität der Nutzer sehr einfach aushebeln lassen. Die gesetzliche Möglichkeit eine Ausforschung in zivilrechtlichen Themen durchzuführen mit dem Zweck eine „kostenpflichtige Abmahnung“ auszusprechen gibt es NUR in Deutschland. Selbst in den USA ist dies aus Datenschutzgründen NICHT möglich.

Urheberrecht ist Zivilrecht (meistens)

„Streaming“ kann also nur zivilrechtlich verfolgt werden!

Die Abmahnungen wegen Streaming und generell Themen rund um das Urheberrecht gehören zum „Zivilrecht“ und nicht zum „Strafrecht“. Was bedeutet, dass die Betreibung von zivilrechtlichen Forderungen durch private Anwälte und nicht durch Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt. Das ist ein oftmals falsch interpretierter oder wiedergegebener Fakt, welcher aber für die weiteren möglichen Schritte ausschlaggebend ist, gerade in Bezug darauf, wie die Privatpersonen belangt werden können.

Hinweis: Gewerbliche und unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, kann auch strafrechtlich verfolgt werden!

Streaming – Abmahnung – Ablaufbeschreibung

Dieser Vorgang beschreibt den Ablauf wie dieser in Deutschland durchgeführt wird. In anderen Ländern besteht die Möglichkeit einen Gerichtsbeschluss zur Ausforschung zu erwirken nur aufgrund eines unbewiesenen Verdachtes nicht!

Diese rechtliche Möglichkeit besteht derzeit NUR in Deutschland. Also Nutzer aus Österreich oder der Schweiz sind davon nicht betroffen und können demnach auch keine Abmahnungen wegen Streaming im Internet erhalten!

Streaming - Abmahnungen - Ablauf
Streaming – Abmahnungen – Ablauf

ichkeit außerhalb von Deutschland, in einer Abmahnung auch Kosten zu verrechnen nicht! Weshalb das für Anwälte, nur in Deutschland ein einträgliches Geschäft darstellt.

Ausforschung der Internetnutzer

Die Ausforschung von Nutzern (Also die Erhebung der realen Daten eines Nutzers anhand seiner im Internet verwendeten IP-Adresse, wird auch nur in Deutschland durch spezielle Gesetze ermöglicht. Dabei kann ein Anwalt welcher behauptet ein zivilrechtlichen Schadensersatz geltend machen zu können (Beweisen muss er das nicht) über ein Gericht eine Ausforschung der realen Daten eines Nutzers beantragen und bekommt dies im Regelfall auch genehmigt. Mit dieser Zustimmung eines Gerichtes verlangt er dann die persönlichen Daten (Name, Anschrift) eines Nutzer vom Internetanbieter . Die Daten verwendet er dann um dem Nutzer eine „Abmahnung“ zuzusenden, mit dem Vorschlag über die Zahlung eines Betrages die Klagserhebung aufzuschieben oder auszusetzen.

Wie eine Abmahnung verhindert werden kann!

Geographische und rechtliche Einschränkungen der Verfolgbarkeit

Also wenn man diesen Prozess ansieht, dann kann man auch recht rasch erkennen, dass dieser Vorgang NUR innerhalb Deutschlands umzusetzen geht. Sofern ein Nutzer eine IP Adresse aus dem Ausland verwendet (zB Schweiz oder Russland) dann ist eine Ausforschung des Nutzer nicht mehr möglich!

Daher ist es möglich und wird von mir auch empfohlen, um bereits ungerechtfertigten Abmahnungen zu entgehen, einen VPN Anbieter zu nutzen.

Dabei ist wichtig zu beachten, dass man sich zu einem VPN-Standort ausserhalb des eigenen Landes verbindet (ideal dafür sind: Schweiz, Niederlande, Russland) und der Anbieter nach Möglichkeit auch keinen Standort im eigenen Land hat (Am besten außerhalb der EU).

Damit ist sicher gestellt, dass zivilrechtliche Anfragender Auskunftsersuchen schon aufgrund dieser Tatsachen  gar nicht erwogen werden können.

Meine VPN-Anbieter Empfehlungen für Streaming sind daher:

(Unternehmenssitz ausserhalb Deutschlands, Serverstandorte in idealen Staaten verfügbar, preiswert und schnell.)

AnbieterAnwendungenPreisLinks

Surfshark VPN

  • Windows
  • Mac OSX
  • Android
  • Apple iOS
  • Linux
  • FireTV
  • VPN-Router

ab 2.29 EUR
pro Monat
unlimitiert gleichzeitige
Verbindungen möglich

OVPN

  • Windows
  • Mac OSX
  • Android
  • Apple iOS
  • Linux
  • FireTV
  • VPN-Router

ab 4.22 EUR
pro Monat
7 gleichzeitige
Verbindungen möglich

hide.me VPN

  • Windows
  • Mac OSX
  • Android
  • Apple iOS
  • Linux
  • FireTV
  • VPN-Router

ab 2.59 EUR
pro Monat
10 gleichzeitige
Verbindungen möglich

 

Fakten zur behördlichen Ausforschung von Nutzern.

Ausforschung  Nutzern aus dem Ausland wegen zivilrechtlichen Angelegenheiten sind nicht möglich.

Eine Ausforschung der Daten eines Nutzer wegen zivilrechtlichen Verfahren, kann nur innerhalb Deutschlands erfolgen, eine Anfrage an Unternehmen welche Ihren Unternehmenssitz außerhalb des Landes haben müssen nicht von diesen beantwortet werden, die gesetzliche Regelung dazu gilt nur innerhalb des Bundesgebietes. Verwendet der Nutzer daher eine IP-Adresse ausserhalb Deutschlands kann eine Ausforschung weder beantragt noch rechtliche begründet eingereicht werden.

Ausforschungen wegen strafrechtlichen Delikten sind davon ausgenommen, soweit die Staaten gegenseitige Abkommen vereinbart haben (Innerhalb der EU).  Diese Ausforschungen in diesen Fällen durch Staatsanwälte oder auch die Polizei erwirkt, allerdings gelten die lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen im Zielland dafür, sofern diese Rahmenbedingungen keine Datenspeicherung vorsehen oder auch die Weitergabe aufgrund von lokalen Datenschutzgesetzen nicht ermöglicht werden kann, dann sind diese nicht möglich.

Es ist keine Polizei und keine Behörden involviert.

Ebenso ist für die Ausforschbarkeit keine Hilfe durch Polizei oder andere Behörden zu erwarten, denn es handelt sich um zivilrechtliche Ansprüche. Die Aufwände und Kosten für die Erhebung oder auch die Beweisführung müssen daher durch die betreibende Partei getragen werden. Eine Unterstützungsleistung durch Behörden kann nur dann gegeben sein, wenn es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt sollte (zB. Gewerbsmässiges Verwenden von Daten welche urheberrechtlich geschützt sind mit der Absicht bewusst die Urheberrechtsinhaber zu schädigen oder damit Geld zu verdienen) Der normale Nutzer ist davon eben nicht betroffen.

Es ist einfach nicht richtig, wenn man von Strafen oder von Verfolgung durch staatliche Organe spricht, in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen insbesondere bei Streaming. Es ist nicht korrekt, dass diese involviert wären oder daher Druck auf VPN-Anbieter machen könnten um Daten zu erhalten oder Anwender zu überwachen!

Logfile/Protokolle von VPN-Anbieters sind dabei keine Gefahr!

Es gibt keine gesetzliche Handhabe, wie ein privater Anwalt „Protokolle oder Logfiles“ welche auch noch tausende andere Nutzer betreffen können, bei einem ausländischen Unternehmen erfragen kann. Also es ist daher auch noch nie vorgekommen, dass ein Anwalt zum Zwecke einer Abmahnung, die Daten eines Nutzers durch einen  VPN-Anbieter welcher im Ausland seinen Unternehmenssitz hat erhalten hat.

Also es ist einfach eine Internet-Falschmeldung, dass es rechtlich möglich wäre oder passieren könnte, dass Logfiles eines VPN-Services dazu verwendet werden können um Nutzer auszuforschen, wegen Streaming oder anderen urheberrechtlichen Dingen.

Irrtümer zu Abmahnungen / Schadensersatz wegen Streaming

Eine Abmahnung ist nicht richterlich beauftragt!

Gericht stimmte zu dass Daten zum Anwender eingeholt werden, jedoch überprüft das Gericht dabei weder die Beweise das dies wirklich so war, noch wird damit eine Stellungnahme oder ein Urteil gefällt. Die Abmahnungen sind daher dann vom Anwender freiwillig zu bezahlen, es gibt keinen gerichtlichen Auftrag eine Abmahnung und den darin geforderten Kosten auch Folge zu leisten! Auch wenn die Abmahnungen noch so einschüchtern formuliert sein mögen, so sind die darin aufgeführten Vorhaltungen bis dahin unbewiesene und auch nicht richterlich geprüfte oder entschiedene Aussagen.

Was passiert wenn man die Zahlung nicht leistet?

Ob Du daher die Zahlung die im Abmahnschreiben verlangt wird bezahlst oder nicht liegt an Dir selbst. Falls nicht, dann muss der Anwalt eine Klage wegen Schadensersatzforderung einbringen, dabei muss er dann auch in einer Gerichtsverhandlung Belege und auch eine dadurch erfolgte Schadenssumme nennen. Bei Streaming ist diese Feststellung deutlich erschwert, denn wie kann man eine Schadenssumme bennenen, wenn jemand privat und alleine eine Musikstück gehört hat oder einen Film gesehen hat?

Wann ist ein Nutzer haftbar? Und für was?

Dazu kommt, dass der Nutzer nur dann haftbar gemacht werden kann, wenn er „Wissentlich die Rechte von anderen verletzt hat“. Also im Grunde bedeutet die, dass man Dir nachweisen muss, dass Du gewusst hast, dass das Video welches Du ansiehst nur daher angezeigt werden konnte, indem Rechte der Uhrheber missachtet wurden.

Bisher ist nicht ein einziger Nutzer in der EU wegen Streaming zum Schadensersatz verpflichtet worden!

Aus diesem Grund gibt es derzeit zwar tausende von Abmahnungen durch Anwälte an Privatpersonen, aber es gab bisher in der gesamten EU nicht einen einzigen Fall, wo einem Nutzer dieses Vorgehen auch nachgewiesen werden konnte. Weshalb es auch zu keiner einzigen Schadensersatzverpflichtung gekommen ist. Der Schadensersatz würde aber aus vorher besagten gründen ohnehin äusserst gering ausfallen, die Gerichtsgebühren würden sicherlich den Großteil der Zahlungsverpflichtung damit ausmachen. Aber wie gesagt, es gibt bis heute nicht einen Fall, wo ein Nutzer wegen reinem „Streaming“ jemals Schadensersatz zahlen musste.

Geschützte Daten zur Verfügung stellen ist etwas anders!

Nicht zu verwechseln ist dies, wenn jemand geschützte Werke absichtlich auf einer Plattform hochladet und damit anderen Nutzern ohne die entsprechenden rechte dafür erhalten zu haben zugänglich macht. Bei Streamingdiensten wie serienstream.to oder kinox.to ist dies beispielsweise zumindest teilweise der Fall. Dann kann es auch zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen kommen, insbesondere wenn damit auch Geld verdient wird und sich daher ein gewerbsmässige Tätigkeit daraus ergibt.

Das EU-Gerichts Urteil aus 2017.

Das war auch der Inhalt eines Urteiles, welches vor einem halben Jahr durch den EU-Gerichtshof ausgesprochen wurde. Es hat Anbieter betroffen, welche Geräte verkauften die dazu gedacht waren urheberrechtlich geschützte Inhalte unter Umgehung von Lizenzgebühren zu laden. Also die Verurteilten waren Unternehmer, welche gewerbsmässig Urheberrechtsverletzungen als Geschäftsmodell nutzten. Das ist nicht erlaubt!

Der normale Nutzer, welcher aber Videos nur ansieht ohne selbst etwas mit anderen zu teilen ist davon nicht betroffen!

 

Fazit zu Abmahnungen bei Streaming

Urheberrechtsverletzungen sind im Falle von Nutzern immer zivilrechtliche Vergehen. Dabei sind private Anwälte die Betreiber und können nur innerhalb von Deutschland auch die Ausforschung von Identitätsdaten von Nutzern erwirken.

Eine Abmahnung ist aber kein gerichtlicher Zahlungsbefehl sondern der Versuch eines Anwaltes, eine Klage gegen Zahlung eines hohen Betrages nicht stattfinden zu lassen. Klagen wegen Streaming sind bisher zu hunderten immer damit beendet worden, dass die Klagenden keine Schadensersatzforderungen geltend machen konnten. Also die Kläger (Urheberrechtsvertreter) haben nicht in einem einzogen Fall gegen Nutzer von Streamingseiten auch Recht erhalten!

Als es gibt bisher keine Verurteilungen wegen Streaming, anders sieht es nur aus im Falle wenn jemand Inhalte die geschützt sind anderen wissentlich zur Verfügung stellt.

Die Verwendung eines  VPN Services welches seinen Unternehmenssitz nicht im eigenen Land hat, und bei dem man eine ausländische IP-Adresse verwendet, schützt in jedem Fall zu 100% vor einer Ausforschung, da zivilrechtlich derzeit keine Möglichkeit besteht, Daten für den Nachweis oder um die die Abmahnung zuzustellen (Namen, Adresse) von einem Unternehmen im Ausland zu erhalten.

Ich habe die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen.  Aber natürlich schließen wir jegliche Haftung, aus den gegebenen Informationen, oder daraus resultierenden Handlungen aus. Jeder Leser ist und bleibt selbst verantwortlich für das was er tut, wir geben hier bewusst keine Empfehlungen ab und weisen nochmals darauf hin, dass Du Dir auch eine weitere Meinung einholen solltest. Dies soll nur einen generellen Überblick zu der Thematik verschaffen helfen. Da  jeder Einzelfall auch abweichend sein kann empfehle ich in jedem Fall auch einen rechtlichen Rat bei anderen Stellen einzuholen.


Erstellt am: 2. Februar 2018

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13 Gedanken zu “Abmahnung wegen „Streaming“ – Wie man sich davor schützen kann.”

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