Verweis auf Datenschutz: Amazon möchte Alexa-Aufzeichnungen nicht für Mordprozess herausgeben

In den USA wurden 2017 zwei Frauen ermordet. Eine wichtige Zeugin dafür könnte tatsächlich Alexa, der Amazon-Echo sein. Deswegen verlangt das mit dem Fall

Was hat Alexa gehört?
Was hat Alexa gehört?

betraute Gericht nun von Amazon die Herausgabe der Sprachaufzeichnungen, um den Mord zu klären. Amazon allerdings weigert sich, die vertraulichen Kundendaten weiterzugeben. Es handelt sich bereits um den zweiten Fall, in dem Alexa helfen soll.

Sie steht gemütlich in unserer Wohnung und soll uns das Leben erleichtern: Amazons Sprachassistentin Alexa. Damit bekommt der Echo aber auch allerhand mit. Und nicht immer nur Positives, wie ein Fall aus New Hampshire leider zeigt: Im Jänner 2017 wurden zwei Frauen getötet, laut CBS Boston könnte Alexa wesentliche Hinweise zu den Morden liefern, weil sie zumindest einen davon quasi in der Küche des Opfers Christine S. (vielleicht) „belauscht“ hat. Der Echo selbst wurde von der Polizei beschlagnahmt. Die Aufzeichnungen der Aufnahmen selbst liegen aber bei Amazon in deren Rechenzentren. Kunden ist es möglich, die dahinter liegenden Anfragen einzusehen und auch deren Löschung zu beantragen.

Mit welchen Geräten war Alexa verbunden?

Die Aufnahmen wären für den Richter natürlich höchst interessant. Entsprechend forderte er Amazon dazu auf, alle in einem bestimmten Zeitraum entstandenen Alexa-Aufnahmen herauszugeben, berichtet die Washington Post. Außerdem möchte das Gericht wissen, mit welchen Geräten Alexa verbunden war. Denn auch diese könnten bei den Ermittlungen weiterhelfen.

Herausgabe gegen US-Verfassungsschutz

Amazon sieht sich allerdings nicht in der Lage, der Aufforderung nachzukommen: „Amazon wird keine Kundendaten veröffentlichen, ohne dass eine gültige und verbindliche rechtliche Anforderung vorliegt, die ordnungsgemäß an uns gerichtet wurde“, gab ein Amazon-Sprecher gegenüber Cnet bekannt. Das Unternehmen bezieht sich bei seiner Ablehnung auch auf die US-Verfassung und den Schutz vertraulicher Daten.

Weiter gibt Amazon an, dass es überhaupt nicht sehr wahrscheinlich sei, dass Alexa vom Mord etwas mitbekommen hat. Denn der Echo schaltet sich erst dann ein und nimmt auf, wenn er dazu aufgefordert wird – z. B. mit „Alexa“ oder anderen definierten Worten.

Es gibt für die Morde auch einen Hauptverdächtigen, der beim Betreten des Hauses von Überwachungskameras aufgenommen wurde. Später hatte er die Kameras dann abgeklebt … Alexa als mögliche Zeugin hatte er aber augenscheinlich nicht im Visier. Der Mann bestreitet die Tat allerdings. Ihm soll im Mai 2019 der Prozess gemacht werden.

Alexa bereits zum 2. Mal Zeugin

Alexa ist nicht das erste Mal als Zeugin im Gespräch. Bereits 2017 wandte sich ein Gericht an Amazon. Damals „erlaubte“ der eines Mordes Verdächtige schlussendlich die Herausgabe der Aufzeichnungen und Amazon folgte dem. Zuerst leistete der Konzern allerdings ebenfalls Widerstand. Alexa hatte aber anscheinend nichts Brauchbares gegen den Mann in der Hand, er wurde freigesprochen.

Wie der jetzige Fall ausgeht? Wir sind gespannt.

Quelle: golem.de; Foto: crello


Erstellt am: 17. November 2018

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