Urteil: Deutsche Vorratsdaten-Speicherung ist nicht EU-konform!

Deutsche Telekommunikationsanbieter müssen den deutschen Gesetzen zur anlasslosen Speicherung von persönlichen Daten Ihrer Kunden keine Folge leisten!

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern zu müssen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Beschluss vom Donnerstag entschied.

Ein Münchner Unternehmen hat dagegen Klage eingebracht und Recht bekommen!

Im Ausgangsfall hatte ein IT-Unternehmen aus München geklagt, das die Internetzugangsdaten seiner Kunden nicht speichern wollte. (Az. 13 B 238/17;  Rechtssachen C-203/15 und C-698/15)

Das Gericht begründete diese Entscheidung  mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das im vergangenen Dezember die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt hatte. Den Luxemburger Richtern zufolge ist die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig. Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben. Zudem müssten Menschen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege.

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Pauschale Speicherung von personenbezogenen Daten ist einfach nicht zulässig!

Dem OVG-Beschluss zufolge umfasst die Speicherpflicht in Deutschland aber „pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu aller Nutzer von Telefon- und Internetdiensten“. Dem Luxemburger Urteil zufolge seien aber nur Regelungen zulässig, „die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten“, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit Straftaten bestehe. Solche Beschränkungen könnten etwa „durch personelle, zeitliche oder geografische Kriterien geschehen“.

Das Urteil aus Münster liegt auf einer Linie mit der Rechtsauffassung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags.

Dieser bezweifelte im Februar ebenfalls, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des EuGH entspricht. Eine Klage zur Vorratsdatenspeicherung ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig, wird aber voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr entschieden.

Deutsche Bundesregierung sieht weiterhin kein Problem

Die Bundesregierung hält das geltende Gesetz in Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung jedoch auch weiterhin für verfassungs- und europarechtskonform. Das EuGH-Urteil werde jetzt aber „sorgfältig ausgewertet“, teilte das Justizministerium mit. Die hiesigen Regelungen seien aber auf jeden Fall restriktiver als die aus Schweden und Großbritannien, die jetzt vom Gericht geprüft wurden.

Weitere Folgen des Urteiles

Die Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde. Außerdem müssen die Daten innerhalb der EU gespeichert werden.

Berichte in den Medien dazu:

Allerdings gibt es nun keinerlei Entwarnung, denn Dein Internetanbieter kann Deine Daten nun dennoch speichern, es steht den Internetanbietern  nur ab sofort frei ob er das beschlossene Gesetz wirklich ab 1. Juli umsetzen will. Es lohnt vielleicht dort mal nachzufragen?

Warum erfährt die deutsche Bevölkerung dieses Scheitern der eigenen Regierung aber von ausländischen Medien?

Naja die deutschen Qualtitätsmedien ziehen es vor sich nicht in den aktuellen Wahlkampf einzumischen. Das bedeutet für diese, dass sie jegliche kritische Meldung über die CDU einfach mal weglassen. Es gibt vermutlich genügend negatives über die anderen Parteien zu berichten, da will man den eigenen Leser/Zuseher nicht überfordern. Das Verhalten erinnert mich stark an einige autoritäte Regime, deren Presse die Kritik an der eigenen Regierung ebenfalls zurückhält. Deutsche Journalisten werden halt nicht mit der Peitsche sondern mit dem Ende Ihrer Karriere bestraft, das Resultat ist aber das selbe.


Erstellt am: 24. Juni 2017

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