Polizei darf „Trojaner“ nun präventiv einsetzen! (Überwachung 2.0)

Mit dem Bundestrojaner wird Bürgern eine Überwachungssoftware untergejubelt. Diese kann auch präventiv bereits zum Einsatz kommen. Ein weiterer Schritt in Richtung eines totalitären Staates. In Dänemark wurden gezielt Regierungskritiker ausspioniert und aufgefunden, durch nationale Überwachung. Droht das bald auch in Deutschland? Ein neues Gesetz ermöglicht nun auch der Polizei die präventive Verwendung. 

Der Bundestrojaner ist bereits vielfach im Einsatz!

Bundestrojaner oder auch Staatstrojaner genannt sind in Deutschland längst Realität: Seit 2017 dürfen Ermittler auf die Geräte von Nutzern zugreifen, denen schwere Straftaten vorgeworfen werden, und Überwachungssoftware installieren. Der Bundestag hat sich nun geeinigt: Deutschlands größte Polizei, die Bundespolizei, soll auch staatliche Trojanische Pferdeprogramme und alle nationalen Geheimdienste nutzen dürfen. Am Donnerstag haben CDU und SPD im Bundestag entsprechende Änderungen vorgenommen.

Das Ziel des neuen Gesetzes das heute im Bundestag verabschiedet wurde:

Benutzer sollen präventiv, also bevor das Verhalten auftritt, von Schadsoftware gekapert werden. Es gehe darum, „die Abwehr von Gefahren im Notfall für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder des Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit von Personen oder Sachen von erheblichem Wert zu verteidigen und der Schutz dieser Gefahren im öffentlichen Interesse liegt“. sagt das Gesetz.

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Was ist der Staatstrojaner und was bewirkt dieser?

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Im März bereits beschlossen im Bundestag für mit dem BND Gesetzen

Der Bundesnachrichtendienst hat noch nie mehr Überwachungsbefugnisse erhalten als mit den Gesetzen die im März 2021 im Bundestag verabschiedet wurden.

Unvorstellbar große Datenmengen ausleiten und verarbeiten die großen Geheimdienste bereits.  Internet-Anbieter wie Google oder Facebook werden gezielt zu Zielen von Hackattacken dieser Dienst- . Milliarden Menschen überwachen, auch Inländer. All das war ein Skandal, als Edward Snowden vor acht Jahren die globale Überwachung westlicher Geheimdienste enthüllte. All das darf der deutsche Geheimdienst BND jetzt ganz legal. Im März 2021 hat der Bundestag das neue BND-Gesetz beschlossen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die gesamte Opposition stimmte dagegen. Es trat erwartungsgemäss Ende März in Kraft. Der Bundesnachrichtendienst darf nun in Internetprovider hacken und eine nahezu unbegrenzte Zahl belauschen. Bundestag und Bundestag haben das neue BND-Gesetz verabschiedet. Vor einigen Jahren war diese Geheimdienstmacht ein Skandal.

Das im März 2021 beschlossene BND Gesetz legte den Grundstein für die heutige Ausweitung.
Das im März 2021 beschlossene BND Gesetz legte den Grundstein für die heutige Ausweitung.

Die Legalisierung gelebter Praxis und ein Persilschein für Hacker fremder Staaten

Polizei darf Bundestrojaner nun präventiv einsetzen!
Polizei darf Bundestrojaner nun präventiv einsetzen!

Damit wird auch quasi der Zugriff oder das hacken von ausländischen Geheimdiensten legalisiert, denn Partnerdienste wie die NSA oder CIA nutzen bereits seit Jahrzehnten auch deutsche Infrastruktur um auch deutsche Bürger zu überwachen. Da nun aktives Hacken gegen den Willen von Firmen erlaubt ist, muss man dies auch ausländischen Firmen praktisch zugestehen, wenn diese Ihre eigenen Interessen damit argumentativ schützen wollen.

Affront gegen Bundesverfassungsgericht

Experten kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten. Im Innenausschuss warnten mehrere Sachverständige, das Gesetz dürfte wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Der Linke Abgeordnete André Hahn äußerte bei der Bundestags-Debatte die prägnanteste Kritik: Auch das neue BND-Gesetz ist verfassungswidrig. Aber das selbe gibt es auch bei der Vorratsdatenspeicherung die bereits mehrfach durch den Bundesverfassungsgerichtshof für ungültig erklärt wurde und nun seit mehr als 10 Jahren aber in wirksamer Praxis gelebt wird.

Das es nun weiter geht und auch unbescholtene Bürger durch Polizeimassnahmen auch präventiv mit einem Trojaner überwachbar gemacht werden können. Ja auch das war im März bereits abzusehen. Aufschrei gab es natürlich kaum einen. Die regierungsnahen Medien in deutschland haben allesamt keine kritische Betrachungsweise an den Tag gelegt.

Grundsätzlich wird damit eine bereits seit Längerem verübte Praxis legalisiert.

Neu ist nun, dass auch die Polizei bei Ihren Ermittlungstätigkeiten den Bundestrojaner bereits einsetzen dürfen. Also klar braucht es dazu keine Einwilligung der möglichen Täter. Richter Entscheidungen sind ebenfalls damit nun hinfällig geworden. Opfer können nun alle werden die sich auch als Internetnutzer bezeichnen würden. Also jeder.

Wie wird der Bundestrojaner installiert?

grundsätzlich ist für eine Installation die Mithilfe eines Serviceanbieters erforderlich. Das bedeutet, ein E-Mail Dienst, ein Internetanbieter oder auch Webseitenbetreiber können den Behörden helfen durch gezielte Manipulation von Daten die ein Nutzer erhält, den Trojaner auf das gerät zu installieren.  Wir haben hier einen ausführlichen Bericht bereits vor Jahren darüber verfasst, wie der Staatstrojaner installiert wird.

Zugriff wie der Nutzer selbst

Auf diese Weise können Ermittler die laufende Kommunikation, nämlich Nachrichten und Anrufe, überwachen – auch wenn sie verschlüsselt sind. Aber das ist bei Weitem nicht alles. Die Ermittler erhalten praktisch den selben Zugang zu jedem Gerät, den der Nutzer auch hat, das bedeutet sie können jede Nachricht, den Standort einfach alles erkennen oder sogar manipulieren.

Argumente des Überwachungs-Regimes

Die Regierung argumentiert, dass sich das Verfassungsschutzgesetz auf diese Weise dem aktuellen Stand der Technik anpassen wird. Der bisherige Zweck bestand darin, den Behörden zu ermöglichen, auch vorhandene Mitteilungen, die auf dem Gerät gespeichert sind, mitzulesen, wurde jedoch in der endgültigen Version abgelehnt. Nun wurde gesetzlich geregelt: Der Internetprovider muss die Behörden bei der Installation von Überwachungssoftware unterstützen. Auch hier wurde der ursprüngliche Entwurf annulliert: Neben Internetprovidern müssen auch E-Mail- und Anwendungsanbieter sowie andere Telekommunikationsanbieter Unterstützung leisten, um das Trojanische Pferd des Bundes zu befeuern.

Gespielte Aufregung von SPD Politikern?

Die Opposition übte scharfe Kritik an dem Plan und wies auf den Ausbau der Überwachungsinfrastruktur hin, aber auch Saskia Esken, die Co-Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, kritisierte ihre eigene Partei. Das Nationale Trojanische Pferd ist eine „grundlegende Verletzung“ der bürgerlichen Freiheiten. Diese Aufregung ist allerdings etwas auffällig, schussendlich hatte Saskia bereits im März für die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse des BNS auch im Inland gestimmt. Das die normale Bundespolizei nun diese rechte auch erhält, war damals bereits abzusehen.

Warum wir Überwachung lieben!

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Erstellt am: 11. Juni 2021

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