Legal in Wohnungen einbrechen, um Staatstrojaner zu platzieren?

Spannende Neuigkeiten zum Thema Privatsphäre gibt es aus den Ländern: Die Justizminister würden es nämlich ziemlich praktisch finden, einfach in Wohnungen einbrechen zu können, um Laptops & Co von Verdächtigen mal eben schnell mit Spionage-Software zu versehen.

Immer mehr geschwächt: „Die Wohnung ist unverletzlich“

Wie jetzt? Die Polizei will einbrechen? Klingt wie eine verkehrte Welt, entspricht aber den Tatsachen bzw. den Wünschen der Justizminister. Mit dem Grundgesetz, Artikel 13, (das durch Durchsuchungsbefehle und Lauschattacken ohnehin schon angekratzt ist) geht dieses Ansinnen allerdings nicht so ganz konform, Verdächtige hin oder her: „Die Wohnung ist unverletzlich“ steht da geschrieben. Die weitere Untergrabung des Grundrechts wurde nun bei der letztwöchigen Justzministerkonferenz in Eisenach beschlossen –und zwar so:

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den in der Strafprozessordnung neu geschaffenen Ermächtigungsgrundlagen zum Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung befasst.

2. Sie sind der Auffassung, dass die derzeit zulässigen Möglichkeiten zur Aufbringung der Software auf dem informationstechnischen System des Betroffenen mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind. Um die neuen Ermittlungsmaßnahmen effektiv und praxistauglich einsetzen zu können, erachten die Justizministerinnen und Justizminister die Schaffung eines gesetzlichen Betretungsrechts zum Zwecke der Aufbringung der Software als zielführende Alternative.

Gesetzliches Betretungsrecht heißt nun nichts anderes, als eben die Möglichkeit für die Polizei, in Wohnungen einzubrechen und Staatstrojaner einzuschleusen. Wie hat das bisher geklappt? Ganz einfach kann das ja nicht sein. So ist es auch: Die Spionagesoftware kann derzeit nur per Download oder E-Mail auf die betroffenen Geräte übertragen werden, sie soll teilweise auch Verschlüsselungen aushebeln. Dass bei dieser Vorgehensweise immer wieder Probleme daherkommen, liegt auf der Hand. Der neue Vorstoß der Justiz ist nicht ganz unverständlich.

Bayern: Einsatz von Spähsoftware bereits als Präventivmaßnahme

Das Problem der unbemerkten Anbringung von Staatstrojanern stellt sich den Behörden in heutiger Zeit immer häufiger. Entsprechend findig werden die Gesetzgeber: In Bayern sollen im Rahmen des neuen Polizeiaufgabengesetzes beispielsweise nicht erst bei drohender Gefahr Spähprogramme eingesetzt werden dürfen, sondern bereits zur präventiven Vermeidung einer drohenden Gefahr. Das bedeutet für die Polizei einen weitaus größeren Spielraum. Kein Wunder, dass auch Niedersachsen etwas Derartiges in petto hat.

Idee bereits 2008 im Raum

Was die gesetzeskonformen Einbrüche betrifft, so handelt es sich dabei um eine Idee, die bereits 2008 die CDU hatte. Damals ging es um das „heimliche Betreten einer Wohnung“ von Terrorverdächtigen, welches aber an der SPD gescheitert ist. Jetzt gehen die Justizminister aber in die Vollen und haben der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ihren Antrag vorgelegt. Darin wird gebeten, „sich dieser Problematik anzunehmen und – unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen – einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.“ Sollte dieses neue Gesetz durchgehen, hat der Staat noch mehr Überwachungs-Befugnisse und Macht ganz entgegen dem Sinn von Privatsphäre. Bleibt die Frage: Heiligt der Zweck die Mittel?

Quelle: heise.de


Erstellt am: 18. Juni 2018

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