Kinder-Falle „musical.ly“: Einmal Star sein auf Kosten von Datenschutz & Privatsphäre?

Datenschutz sollte für Kinder kein Thema sein, meinst du? Davon sollte man eigentlich ausgehen, es gibt aber immer wieder Apps und Dienste, die sich an Kinder richten und es mit der Datensicherheit gar nicht genau nehmen. Ein solches Beispiel ist auch das weltweit beliebte musical.ly, mit dem Kinder und Jugendliche eigene Videoclips aufnehmen und teilen können. Einmal Star sein – wer denkt da schon an seine Privatsphäre?

Wie funktioniert musical.ly? Eigentlich nach einem ganz einfachen Prinzip: Du kannst aus einem großen Angebot aktueller Hits deinen Lieblingssong auswählen, Playback dazu singen und deine Darbietung 15 Sekunden lang aufzeichnen. Natürlich nicht nur für den Selbstzweck, sondern um deine Künste auch anderen zu zeigen. Da kommt dann die Verteilung über das musical.ly Netzwerk ins Spiel. Hashtags, Effekte etc. natürlich inklusive. Also eigentlich fast so wie bei den Großen. Wer coole Dinge und Erlebnisse teilt, ist „cool“. Die „Muser“, wie sie im Netzwerk heißen, werden natürlich auch Bewertungen ausgesetzt. Statt Likes gibt es bei musical.ly Herzchen. Außerdem dürfen sich die Muser regelmäßig bei Wettbewerben messen.

Wie sieht es denn eigentlich mit dem Urheberrecht aus?

Was alles so nett für die lieben Kleinen klingt, hat nicht nur einen, sondern gleich mehrere Haken. Kommen wir mal zum Offensichtlichen: Wie sieht es denn mit den Urheberrechten aus, die ja massiv verstärkt werden sollen? Immerhin handelt es sich um Originalsongs, die munter drauflos verwendet werden. Ist das nicht illegal bzw. kostenpflichtig? Theoretisch könnten dafür die gefürchteten Abmahnungen verteilt werden, die jede Menge Geld kosten können. Apropos Geld: Wie bei derartigen Apps üblich, lässt sich natürlich auch ganz echtes Geld ausgeben, nämlich durch In-App Käufe. Virtuelle Geschenke an deinen liebsten Star? Gerne, gegen das nötige Kleingeld. Das wandert dann übrigens auf das Konto des Beschenkten. Und auch Hacker sind bereits zugange, die Viren einschleusen oder auch Hacks für bessere Bewertungen verkaufen.

Datenschützer sehen die App als nicht empfehlenswert für Kinder an

Das sind aber noch nicht alle Nachteile. Stichwort Datensicherheit, die uns ja besonders am Herzen liegt: Es gibt einige Einstellungen, die Datenschützer stark kritisieren. Diese kann man zwar umstellen, aber welches Kind bzw. Jugendlicher denkt schon an so etwas? Das Ganze ist natürlich öffentlich, jeder kann die geposteten Videos sehen. Aber darüber hinaus werden die Kunstwerke auch automatisch auf anderen Netzwerken gezeigt. Kontrolle, wer deine Videos siehst, hast du so keine. Also: Besser auf einen engeren Nutzerkreis beschränken.

Außerdem liest die App sowohl den Standort als auch die Telefonkontakte aus. Dafür gibt es doch eigentlich Datenschutzerklärungen? Denkste! Es existiert war zwangsläufig eine solche, aber nur in englischer Sprache. Und selbst diese ist sie verwirrend und gibt keine klare Auskunft bzw. Transparenz. mobilsicher.de, gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, jedenfalls sieht die App als ungeeignet für Kinder an.

Trotz all dieser mehr oder weniger versteckten Haken, erfreut sich musical.ly größter Beliebtheit. Die App ist zwar erst im Jahr 2015 auf den Markt gekommen, aber 2017 gab es bereits ca. 200 Millionen User auf der ganzen Welt, davon 9 Millionen in Deutschland. Und klarerweise hat auch dieses Netzwerk bereits seine eigenen (Kinder-)Stars wie Lukas Rieger von „The Voice of Kids.“

Rede mit deinen Kids, legt gemeinsam Regeln fest!

Offiziell ist musical.ly erst ab 13 Jahren freigegeben. Aber wen stört das schon? Die Kids lieben es. Auch wenn man als Eltern über die Gefahren Bescheid weiß, wie vermittelt man das dem Kind? Einfach verbieten oder einen Konsens finden? Am besten redest du mit deinem Nachwuchs über die Risiken und sicherst ab, dass die Einstellungen entsprechend privater gehalten sind bzw. überhaupt nicht öffentlich dargeboten werden. Das mag weniger Likes bedeuten, aber auch keine Risiko in Bezug auf Datenschutz oder auch Urheberrechtsverletzungen. Und auch Cyber-Mobbing hat damit weniger Chancen!

Quelle: internet-abc.de


Erstellt am: 13. Juli 2018

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