Film 2.0: Block me if you can – 12.564 Domainnamen mit Piratenseiten-Potenzial präventiv blockiert

Internetpiraterie ist immer noch ein heikles Thema. Vor allem die Filmindustrie fühlt sich bedroht und fordert lautstark ihre Rechte ein. Welche präventiven Maßnahmen bei Film 2.0 in Indien gesetzt wurden, erfährst du in diesem Artikel.

Du bist noch gar nicht da, aber bereits blockiert

Niemand wird gerne blockiert. Und erst recht nicht schon vor seiner Existenz. Genau so erging es zahlreichen Domains in Indien. Sie wurden als rein präventive Maßnahme blockiert, um Internetpiraterie zu unterbinden. Das Objekt der Prävention?

Film 2.0

Piratenseiten präventiv blockiert
Piratenseiten präventiv blockiert

Dr. Vaseegaran und seine Assistentin Nila haben eine Mission. Ein Science-Fiction-Erlebnis für echte Fans. Der menschliche Roboter Chitti soll repariert werden und gefährliche Flugobjekte müssen gestoppt werden. Die Produktion begann bereits 2015 und gilt als eines der teuersten Projekte der indischen Filmgeschichte. Und zudem eine echte 3-D-Augenweide. Der Film von Regisseur Shankar Shanmugam ist heiß begehrt in Indien und seine illegale Verbreitung sollte mit entsprechend ernstzunehmenden Mitteln unterbunden werden. Im Vorfeld, denn Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Block me if you can – Aktion scharf

Die Produktion des Films hat Unsummen verschlungen und illegale Verbreitung bedeutet große finanzielle Einbußen. Die Beantragung von unerwünschten URLs aus dem Google-Index gehört ohnehin zum Alltag der Filmindustrie. Mühsam und nervenaufreibend. Die Entscheidung zur Prävention lag nahe. So kam es dazu, dass in Indien die Blockade von 12 564 Domainnamen beantragt wurde. Die Domains dazu gab es noch gar nicht. Lokale Provider wurden aufgefordert sie auf ihre schwarze Liste zu setzen. Bei den Domains wurde auf Namensähnlichkeiten zu echten Piratenseiten geachtet. Dies allein entschied ihr Schicksal auf die besagte Liste zu kommen. Echte Piratenseiten gab es darauf nur wenige. Die Entscheidung wurde ganz legitim von einem Gericht getroffen.

Unstoppable – wo ein Netz, da ein Weg

Der Trend zur illegalen Verbreitung ließ sich trotz clever angelegter Megapräventivmaßnahme nicht aufhalten. Wo ein Netz, da ein Weg. Es wurden neue Namen gefunden und etliche Kopien sind bereits im Umlauf.

FAZIT: Internetpiraterie ist vielen ein Dorn im Auge und Maßnahmen zur Unterbindung haben durchaus ihre Berechtigung. Die bei Film 2.0 eingeleiteten präventiven Schritte gehen für einige Kritiker stark in Richtung Freiheitsbeschränkung. Der Erfolg hielt sich ebenfalls in Grenzen. Wo ein Netz, da ein Weg.

Quelle: Standard Online; Foto: pixabay.com


Erstellt am: 5. Januar 2019

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