Deal bei EU-Urheberrechtsreform: Kommen Leistungsschutzrecht & Upload-Filter nun doch?

Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte? In diesem Fall wohl eher nicht: Deutschland und Frankreich machen bei der EU-Urheberrechtsreform gemeinsame Sache. So sollen die umstrittenen Themen Leistungsschutzrecht und Upload-Filter doch noch beschlossen werden. Das entsprechende Mandat der beiden stößt aber nicht unbedingt überall auf große Gegenliebe …

Ein ewiges Hin und Her begleitet die von der EU geplante Urheberrechtsreform. Es geht ja auch um viel. Manch einer sieht durch die Artikel zu den Themen Leistungsschutzrecht und Upload-Filter gar das freie Internet in Gefahr. Die Wogen gehen entsprechend seit Monaten hoch. Und auch die EU konnte sich bis vor 2 Wochen noch nicht einigen. Letzten Freitag dann aber doch der Durchbruch: Diese Woche wird weiterverhandelt.

Neue Copyright-Lösung mit Ausnahme

Warum der Sinneswandel? Daran sind Deutschland und Frankreich „schuld“: Sie haben eine neue Lösung zum Thema Copyright gefunden. Diese kommt allerdings nicht überall gut an. Der Artikel 13 sieht vor, dass es nunmehr eine Ausnahme von den Upload-Filtern geben soll. Generell werden diese nicht mehr so bezeichnet.

Betreiber haften

Die Anforderungen laufen aber darauf hinaus. Denn Betreiber von Plattformen, deren Inhalte von Usern kommen, müssen Folgendes sicherstellen: Inhalte, welche nachweislich die Rechte von Urhebern verletzen, dürfen nicht veröffentlicht werden. Dafür haften die Betreiber. Um die Nicht-Veröffentlichung derartiger Werke technisch zu bewerkstelligen, bedarf es Filter. Wie sonst sollen widerrechtliche Veröffentlichungen von Usern verhindert werden?

Schonfrist für Start-ups

Upload-Filter sind also nach wie vor Thema. Aber nun zur Ausnahme: Start-ups, die es noch keine 3 Jahre gibt und die weniger Umsatz als 10 Mio. haben, sollen nicht in die Regelung fallen. Sie haften nicht. Sind aber ab 5 Mio. Besuchern im Monat dazu angehalten, „bestmögliche Bemühungen“ zu zeigen, die Veröffentlichung geschützter Werke zu verhindern.

Genau diese Klausel stößt auf besonderen Widerstand. Piratin Julia Reda sieht im „Kompromiss“ die „extremste Version“ des Artikels und eine automatisierte Zensur. Die Meinungsfreiheit sei gefährdet.

Ausnahme als Gefahr

Natürlich gibt es aber auch Gegenwind von Seiten den Urhebervertretern wie Plattenfirmen. Sie sehen die Ausnahme als Gefahr, dass erst wieder zahlreiche Portale sich nicht ans Urheberrecht halten würden. Opfer wäre wieder die Kreativwirtschaft. Und auch Axel Voss, seines Zeichens EU-Verfechter der Reform, schlägt in die gleiche Kerbe. Er möchte Artikel 13 wieder verschärfen. Und außerdem auch noch gleich Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht.

Wenn du etwas gegen die geplante Zensur im Internet tun möchtest, kannst du aktiv werden. Mit der Unterzeichnung der Petition „Save the Internet“ setzt du ein Zeichen. Über 4 Millionen Menschen haben bereits unterschrieben.

Quelle: heise.de; Foto: pixabay.com


Erstellt am: 13. Februar 2019

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