Sieg für das freie Internet: EU-Parlament gegen Uploadfilter & Leistungsschutzrecht

Hoch lebe die Meinungsfreiheit, die in der EU nun doch nicht massiv eingeschränkt werden soll. In den letzten Wochen standen sowohl die vom Rechtsausschuss des EU-Parlament bereits abgesegneten Upload-Filter als auch das Leistungsschutzrecht massiv in der Kritik. Überraschenderweise hat das EU-Parlament als letzte Instanz die Überarbeitung des Gesetzesentwurfes zur Reformierung des Urheberrechts am Donnerstag nun doch abgelehnt.

Uploadfilter: Chance für Urheber oder Zensur?

Wir haben euch ja bereits von den geplanten Änderungen im Sinne eines erweiterten Urheberrechts berichtet, welche der EU-Rechtsausschuss Anfang Juni durchgewunken hatte. Besonders massiv kritisiert wurden dabei die sogenannten Uploadfilter. Durch eine zwingende Einführung derselben müssten Plattformen wie Wikipedia oder YouTube bereits beim Upload eine Prüfung der Inhalte auf Urheberrechtsschutz durchführen. So sollten Urheber eher zu ihrem Geld kommen und auch ihren Teil von Werbeinnahmen erhalten – aber die Uploadfilter schaffen generell die Möglichkeit, Verschiedenstes im Internet zu zensurieren, das freie Internet also quasi zu zerstören. Da läuten natürlich alle Alarmglocken …

Leistungsschutzrecht: Endlich Fairness für Verlage?

Die zweite geplante Änderung war das Leistungsschutzrecht, welches Suchmaschinen dazu verpflichtet, für die Verwendung von kurzen Ausschnitten oder Headlines aus Medienberichten Nutzungsrechte zu bezahlen. Im Falle von Google & Co natürlich fatal, aber an sich dürftest auch du auf Facebook & Co keinerlei News mehr zitieren bzw. teilen. Die Verlage versuchen bereits seit Jahren, ein solches Gesetz durchzusetzen. In Deutschland gibt es sogar schon erste Versuche, aber nicht unbedingt erfolgreiche. Die Reform mit beiden geplanten Maßnahmen gibt es seit 2016 und sollte das Urheberrecht auch internetfit machen. EU-Berichterstatter Axel Voss (CDU) vor dem Entscheid dazu: „Wir reden hier von den großen US-Plattformen wie Google und Facebook, die seit Jahren Riesengewinne einfahren, und das auf Kosten der europäischen Kreativen. Was spricht dagegen, dass wir eine faire Vergütung für Journalisten, Verlage und Künstler wollen?“

318 Parlamentarier entschieden dagegen, im September weitere Debatte

Du siehst, beide Reformen haben es in sich und stießen entsprechend sehr vielen Experten & Betroffenen wie beispielsweise Wikipedia auf. Gottseidank hatte auch das EU-Parlament letztendlich seine Zweifel. 318 der Parlamentarier entschieden sich gegen den Richtlinienentwurf (278 dafür). Eine kleine Überraschung, denn meistens schließt sich das Parlament der Meinung des Rechtsausschusses an. Aber diesmal war das Thema anscheinend doch zu kontrovers. Ganz vom Tisch ist der Entwurf aber nicht, es kommt jetzt zu weiteren Debatten im EU-Parlament (voraussichtlich im September) und sicherlich auch Überarbeitungen. Anschließend heißt es für EU-Parlament, EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten, sich zusammenzuraufen und auf eine endgültige Fassung zu einigen.

Folgt auf den Etappensieg für das „freie Internet“ der komplette Sieg?

Nach dem Votum zeigten sich die Vertreter der Verlegerverbände BDZV und VDZ nicht gerade begeistert: „Ohne ein eigenes Schutzrecht der Presse können die Netzgiganten weiterhin digitale Produkte der Zeitungen und Zeitschriften für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne hierfür zu zahlen. Damit wird Investitionen und Innovationen im Bereich professioneller journalistischer Angebote in der digitalen Welt eine wesentliche Grundlage entzogen. Das entspricht sicher nicht den Wünschen der Bürger und Parlamente in ganz Europa.“ Auf Kritikerseite herrschte aber im Gegensatz dazu helle Freude, wie du dir vorstellen kannst. Von einem „Etappensieg für das freie Internet“ ist die Rede. Und das ist es ja irgendwie auch. Möge aus dem Etappensieg ein kompletter Sieg werden, der Zensur & Co aus unserem Internet auch in Zukunft raushält!

Quelle: Tagesspiegel, futurezone


Erstellt am: 6. Juli 2018

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