Popcorn Time – BitTorrent und Filesharing – Anonym

„Popcorn Time“  der neueste BitTorrent Hit für das sehen von Filmen aus der ganzen Welt ist auch in den Medien angekommen! Wobei dabei haben die Urheberrechtsanwälte keine Freude mehr.

Link zu Popcorn Time

Warum ist Popcorn Time so erfolgreich? Was unterscheidet diesen Dienst von herkömmlichen Bezahlservices im Internet? Und wie zuverlässig kann die eigene Privatsphäre damit geschützt werden? Alles Themen um die es in den meisten Medienberichten nun geht. Wir haben versucht einmal das wesentliche hier zusammenzufassen!

 

Einfaches Filesharing auch am Smartphone/iPad

Grundsätzlich funktioniert Popcorn Time nach dem Bittorrent-Prinzip: Viele Nutzer tauschen viele Dateifragmente miteinander aus. Die App scannt Piraterie-Seiten wie Kickass Torrents, Isohunt oder die Pirate Bay nach neuen Inhalten und integriert die gefundenen Seiten. Wird im Popcorn Time-Menü ein Film ausgewählt, startet der Download samt Upload a la Bittorrent. Was die Anwendung von anderen Programmen unterscheidet ist der Fokus auf ein nutzerfreundliches Interface. Der Filesharing-Prozess wird um einiges vereinfacht und ist quasi idiotensicher.

Drohungen der Film-Industrie

Ursprünglich entstand die Seite in Argentinien, doch die US-amerikanischen Rechteinhaber der „Motion Picture Association of America“ (MPAA) zögerte nicht lange, bis sie die Popcorn Time-Entwickler mit juristischen Drohungen bombardierte. Die Betreiber zogen sich freiwillig zurück, allerdings wurde das Projekt bald von anonymen Entwicklern fortgesetzt. Mittlerweile gibt es mehrere Varianten, etwa Popcorn-Time.se, das mit einer Rate von zusätzlich 100.000 Downloads pro Tag wachsen soll. Insgesamt verfügt Popcorn Time wohl über eine Nutzerzahl im zweistelligen Millionenbereich.

„Süße Rache“

Nachdem auch die neuen Betreiber bereits Erfahrungen mit Behörden machen mussten – so wurde eine Domain gesperrt; planen sie nun ihre „süße Rache“, wie es ein Verantwortlicher gegenüber Wired nennt. Das Team hinter Popcorn Time will die App „unzerstörbar“ machen: Künftig sollen nicht nur die Videoinhalte dezentralisiert abgerufen werden, sondern die gesamte Anwendung soll über das Bittorrent-Prinzip funktionieren. Dann gibt es keinen einzelnen Server, der beschlagnahmt werden könnte. Sogar Updates will das Team mit einem speziellen Sicherheitsmechanismus über Peer-to-Peer ausspielen.

Globale und vernetzte Infrstruktur

Würde das tatsächlich funktionieren, hätten die Rechteinhaber große Probleme. Denn „Popcorn Time“ würde dann von den Millionen an Nutzern selbst betrieben, die quer über den Globus verteilt sind. Die rechtliche Frage, ob Behörden wegen Filesharing Computer von einfachen Bürgern beschlagnahmen können, ändert sich dabei von Land zu Land. In Österreich wurde etwa auf die Verfolgung von „normalen“ Filesharern verzichtet. In Deutschland hagelte es -auch für Popcorn Time- in der Vergangenheit immer wieder Abmahnungen.

Die Macher von „Popcorn Time“ fühlen sich nun sicher!

Die Popcorn-Macher beteuern indes, auch jetzt keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Die Inhalte würden ja nicht auf Popcorn Time gespeichert, die Seite fungiere vielmehr als Index. Doch diese Argumentation zog in der Vergangenheit nicht: Von Napster über Pirate Bay bis Kim DotCom wurden schon viele Betreiber als „Ermöglicher“ des Filesharings verurteilt. Ob die Rechteinhaber das für Millionen Nutzer durchsetzen könnten, ist allerdings fraglich.

VPN als Schutz gegen IP-Adressenausforschung verwenden!

Die Benutzer können den Service bedenkenlos nutzen, sofern Sie VPN Dienste als Schutz vor der Veröffentlichung der eigenen IP-Adresse nutzen. Dies lässt sich heute auch durch entsprechende Apps auf Mobilgeräten ebenso bewerkstelligen und führt im Regelfall auch zu keinen Geschwindigkeitseinbussen beim Download. Wir können hier auch IPVanish VPN empfehlen, die haben schnelle Anbindungen und sind OHNE Logfilespeicherung und auch den vorhandenen Apps für Windows, Mac OSX, Apple iOS und Android, durchaus gut geeignet Popcorn Time, anonym und sicher zu nutzen!


Erstellt am: 20. März 2015

Artikel aus der gleichen Kategorie:

 
Legal Disclaimer VPNTESTER

Schreibe einen Kommentar