Neue Vereinbarung: USA und Großbritannien treiben Überwachung voran!

Viel vorstellen kann man sich unter dem Namen UKUSA II nicht. Leider handelt es sich dabei aber um einen weiteren massiven Eingriff in die Privatsphäre von Bürgern. Denn die USA und Großbritannien haben Anfang Oktober dieses Abkommen beschlossen, um den Polizeibehörden beider Länder grenzüberschreitenden Zugriff auf Daten zu gewähren. Ganz nebenbei wollen die beiden Nationen die jeweiligen Gerichte dabei außen vor lassen.Überwachung total

Aufhänger für das neue Überwachungsabkommen sind, einmal mehr, „Terror“ und „Kinderpornografie“. Gleichzeitig zur gegenseitigen Überwachung der USA und Großbritannien erhielt auch Mark Zuckerberg eine Botschaft, die eine Kampagne der „Five Eyes“ weiterführt. Facebook soll nämlich nicht weiter an der Verschlüsselung arbeiten. Schließlich will die Polizei möglichst ungehinderten Zugang zu allen Facebook-Chats durch sogenannte „Vordertüren“.

USA wollen „Vordertüren“ für möglichst einfache Überwachung

US-Justizminister William Barr erklärt das Ganze in seinem Begleitschreiben so: „Es wird behauptet, die Regierung würde geheime Hintertüren zum Abgriff aller Kommunikationen verlangen. Das ist falsch. Wir wollen Vordertüren“. Die Behörden wünschen sich, dass „die Firmen die Schlüssel aufheben.“ Überwachung ganz klar und offen also … Bereits seit 1996 gibt es derartige Überlegungen der „Five Eyes“. Aber jetzt kommt Bewegung ins Spiel.

EU plant Ähnliches – „Beweissicherung in der Cloud“

Wenn du nun denkst: Eh klar, Amerika und Großbritannien stehen eben für Überwachung, dann irrst du. Denn auch in den EU gibt es einen entsprechenden Masterplan namens „Beweissicherung in der Cloud“, dieser soll 2020 als Richtlinie präsentiert werden. Und natürlich wünscht sich die EU dann ebenfalls eine Überwachungs-Zusammenarbeit mit den USA.

US Cloud Act: Überwachungsschnittstellen bei US-Unternehmen

Nachdem die „Beweissicherung in der Cloud“ im März 2019 ins Gespräch kamen, waren die USA gleich voll dabei. Sie würden die Europäer mit Freude in den „US Cloud Act“ einbauen. Dieser ist seit März 2018 aktiv und verpflichtet alle US-Cloud-Services, über die User auch kommunizieren können (wie Facebook oder Microsoft), Schnittstellen zur Überwachung in ihre Services zu integrieren.

„E-Evidence“ soll Überwachungs-Zusammenarbeit mit den USA ermöglichen

Momentan ist es für die USA und Europa auch möglich, Daten von Unternehmen aus dem jeweils anderen Land, zu erhalten. Allerdings weitaus aufwändiger und unter Einbeziehung der jeweiligen Gerichte. Denn diese müssen im Endeffekt entscheiden, ob die geplante Überwachung überhaupt gesetzlich ist. Gäbe es die geplante Vereinbarung „E-Evidence“, würde die Überwachung plötzlich weitaus einfacher werden …

UKUSA II für USA wesentlich weniger restriktiv als für Großbritannien

Eben so, wie zwischen den USA und Großbritannien durch das neue Abkommen. Die USA kann sich Daten aus Großbritannien einfach „holen“ und umgekehrt. Wobei UKUSA II einige Einschränkungen aufweist – natürlich für die Briten, nicht aber für die Amerikaner. Das EU-Gegenstück zu UKUSA II, eben „E-Evidence“, wird 2020 im EU-Ministerium zum Thema und soll ähnlich wie der Deal von USA und Großbritannien aussehen. Deswegen klingen die beiden Dokumente auch wirklich ähnlich. Wen überraschts?

Facebook kann nicht zur Entschlüsselung gezwungen werden

Ein Punkt ist aber in UKUSA II nicht erfasst, der wohl jeden der Überwachungsstaaten noch glücklicher machen würde: die Entschlüsselungspflicht. Diese wird explizit ausgeschlossen. WhatsApp als Facebook-Tochter muss keine Daten herausgeben. Der Grund dafür ist aber kein Schonen der Privatsphäre, sondern ein rechtlicher. Beide Länder verfügen nicht über ein Gesetz, dass Serviceprovider zur Datenherausgabe zwingen kann. Da kann sich das FBI & Co noch so sehr ärgern …

Erstellt am: 14. Oktober 2019

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