Kameras, Keylogger u. a. am Arbeitsplatz: Darf dein Chef dich überwachen?

Für Arbeitgeber tun sich heute wahre Welten an Überwachungsmöglichkeiten auf. Aber ist es gesetzlich erlaubt, GPS-Tracker, Kameras & Co dafür einzusetzen? Ganz klares Nein, zumindest in den meisten Fällen. Und seit Start der DSGVO im Mai warten auf Unternehmen, die trotzdem auf die Kontrolle ihrer Mitarbeiter setzen, empfindliche Strafen.

Überwachung war noch nie so einfach, die technischen Möglichkeiten sind anscheinend sehr verlockend: Am PC im Büro trackt eine Software praktischerweise sämtliche Eingaben mit; die versteckte Kamera zeichnet alles auf und GPS-Tracker im Firmenauto oder sogar am -handy lassen dich keine Sekunde „aus den Augen“. Glaubst du nicht? Experten berichten, dass es tatsächlich in vielen Firmen zu derartigen Überwachungen kommt. Schließlich kann so ganz genau geprüft werden, was mit der Arbeitszeit gemacht wird – vom Versenden privater E-Mail bis hin zu tatsächlich grobem Fehlverhalten wie Diebstahl. „Schon in der Vergangenheit hatten wir einige Fälle unzulässiger Videoüberwachung in Einzelhandelsketten und auch verschiedene Skandale im Zusammenhang mit Telefonüberwachungen,“ sagt die Expertin für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund Marta Böning im Gespräch mit dem Magazin „Welt“.

Sogar das Burn-out-Risiko eines Mitarbeiters kann analysiert werden

Das Schlimmste daran: Die Methoden sind mittlerweile so perfide, dass du sie meist gar nicht mitbekommst. Und die entsprechenden Tech-Firmen arbeiten fleißig daran, noch bessere Tools zu entwickeln, die sogar in den wirklich absolut persönlichen Bereich der eigenen Gesundheit gehen. So hat Precire Technologies einen Stimmtest im Programm, der anhand der Stimme herausfindet, ob bei einem Mitarbeiter gar die Gefahr eines Burn-outs besteht …
Wobei es laut Arbeitsrechtlern schon auch Situationen gibt, in denen Überwachung erlaubt ist bzw. Sinn macht. Das könnten zum Beispiel wichtige Arbeitsschutzvorschriften oder auch versicherungstechnische Anforderungen sein, die wirklich kontrolliert werden müssen. Geldtransporte und Krankenwagen mittels GPS zu tracken hat demnach nicht direkt mit der Überwachung der Mitarbeiter zu tun, sondern übernimmt eine Schutzfunktion. Dahingegen ist das Tracken eines Firmenautos nicht in Ordnung, schon gar nicht, wenn dieser auch eine private Nutzung vorsieht.

Datenschutzrecht & Persönlichkeitsrechte betroffen

Gesetzlich sieht es so aus, dass Überwachung weder das Datenschutzrecht noch die Persönlichkeitsrechte verletzen darf. Damit wird schon ein ganz enger Rahmen gesteckt. Gerade der Datenschutz hat durch die neue Datenschutzgrundverordnung der EU eine Aufwertung erfahren, die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nimmt. Der Arbeitnehmer muss nun explizit sein Einverständnis zur Datenverarbeitung geben, er kann dieses auch jederzeit widerrufen und die Löschung bzw. Herausgabe seiner Daten verlangen. Diesem Ansinnen muss der Arbeitgeber laut DSGVO stattgeben. Nach wie vor dürfen nur Daten erhoben werden, die in Verbindung mit der Arbeit stehen – also beispielsweise persönliche Adressdaten. In manchen Fällen kann eine Überwachung der E-Mails aber rechtens sein, genauso können an bestimmten Arbeitsorten (beispielsweise in Hotels) Kameras angebracht werden. Aber auch das niemals ohne dass der Mitarbeiter davon weiß. In solchen Ausnahmefällen müssen Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden.

Datenschutzbehörde kann drastische Strafen verhängen

Eine heimliche Überwachung ist also nicht rechtens, außer, wenn es um echte Strafdelikte geht, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmern nicht anders nachweisen kann. Aber einfach so, ohne begründeten Verdacht funktioniert das natürlich nicht.
Die Sache ist nun natürlich die, dass sich sicher nicht jeder Arbeitgeber um die Verbote kümmert und seine Mitarbeiter trotzdem überwacht. Was kannst du in einer solchen Situation tun (wenn du ihm hoffentlich auf die Schliche kommst)? Am besten dem Betriebsrat oder überhaupt direkt der Datenschutzbehörde melden. Durch die DSGVO kann das Unternehmen mit Strafen geahndet werden, die bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen betragen. Das mit der heimlichen Spionage sollten sich Chefs also lieber zwei Mal überlegen …

Quelle: Welt


Erstellt am: 21. Juli 2018

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