Klage gegen VPN-Anbieter: Filmstudios verlangen Überwachung & Sperren

Filmpiraten im Visier
Filmpiraten und VPN-Provider im Visier der Filmindustrie!

Viele VPN-User nutzen ihr Service auch, um Geoblocking zu umgehen und urheberrechtlich geschützte Filme etc. downzuloaden. Das geht der Filmindustrie schon lange gegen den Strich. Nachdem diese bis jetzt nicht wirklich erfolgreich dagegen vorgehen konnten, haben einige jetzt doch tatsächlich Klage gegen VPN-Anbieter wie Express VPN oder Surfshark eingereicht, da diese sich angeblich der „Filmpiraterie“ mitschuldig machen. Ziel der Klage: Die Anbieter sollen die Aktivitäten ihrer Kunden mitloggen, „schwarze Schafe“ überhaupt rauswerfen und außerdem Seiten wie Piratebay sperren. Was sagen Surfshark & Co dazu? Wir verraten es euch im folgenden Artikel!

Filmindustrie will Filmpiraterie verhindern

Jeder VPN-User hat spezielle Anwendungsbereiche, für die er sein Service benötigt. Im Vordergrund stehen natürlich Sicherheit, Datenschutz und die Verschleierung der eigenen Identität. Letzteres ist besonders hilfreich, wenn man bspw. Torrenting betreibt. Denn mit einem – wirklich vertrauenswürdigen VPN Provider – kann man sicher sein, dass keinerlei Aktivitäten etc. aufgezeichnet werden und somit niemand weiß, was der jeweilige User macht. Vielfach, so die Filmindustrie, werden VPN dazu genutzt, urheberrechtlich geschützte Filme, Serien etc. downzuloaden – obwohl dies nicht legal ist. Durch das VPN könnten die „Filmpiraten“ de facto nicht ausgeforscht und dingfest gemacht werden – den Filmstudios entgeht natürlich viel Geld …

Update vom 19.01.2022:

Es wurde ein Vergleich mit den VPN Anbietern getroffen

Torrent gerichtsvergleich in den USA wurde vereinbart.
Torrent Gerichtsvergleich in den USA wurde vereinbart.

Wir haben einen weiteren Artikel zu diesem Thema veröffentlich, der den Umfang des VPN Vergleiches vor dem US Gericht behandelt.

VPN-Anbieter sollen plötzlich die „Bösen“ sein

Ganz schön blöd, dachten sich die Studios und hatten jetzt die grandiose Idee, sich die „Filmpiraten“ einfach über die VPN-Anbieter zu schnappen bzw. ihnen das Handwerk zu legen. Konkret sind Zenmate, Express VPN, Surfshark und VPN Unlimited von der Klage betroffen. Kläger sind Filmstudios, die u. a. Filme wie „The Hitman’s Bodyguard“, „Dallas Buyers Club“ und „London Has Fallen“ produziert haben. Ganz schöne Blockbuster also.

Wozu wollen die Kläger die VPN-Anbieter zwingen?

Im Mittelpunkt der Klage steht, dass die Provider die Aktivitäten ihrer User mitloggen sollen (also das wichtige VPN-Prinzip der No-Log-Policy killen) und sie bei Missbrauch – der Nutzung kopiergeschützter Inhalte – nach dreimaliger Copyright-Beschwerde binnen 72 Stunden überhaupt von der Nutzung des VPNs ausschließen. Seiten wie The Piratebay oder RARBG sollen zudem überhaupt blockiert werden und last but not least verlangen die Firmen von den Providern doch tatsächlich Zahlungen für den entstandenen Schaden …

Piratebay Startseite
The Piratebay Startseite (inklusive Werbung für NordVPN)

Bittorent besonders im Fokus

Insbesondere Bittorrent stört die Filmstudios – sie geben in der Klagschrift an, dass es nicht sein kann, dass Anbieter explizit damit werben, dass die User eben derartigen Content mit einem VPN sicher downloaden können. Aber auch dadurch, dass Bittorrent-Portale Werbung für VPN- Anbieter wie Express VPN schalten, fühlen sich die Filmstudios in ihrem Vorgehen gegen die Provider bestätigt.

Auch Geoblocking im Visier der Filmstudios

Wenn sie schon mal dabei sind, haben die Studios sich auch gleich noch das lästige Umgehen von Geosperren mit einem VPN vorgenommen. Durch die Nutzung eines (guten) VPN kannst du bekanntermaßen Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime Video grenzenlos streamen ohne dass dir länderspezifische Lizenzen und Sperren in die Quere kommen. Auch dieses gängige Praxis empfinden die klagenden Filmstudios als No-Go und verweisen wieder darauf, dass Provider direkt damit werben – obwohl das illegal sei.

Eine Klage unter US Recht?

UNITED STATES DISTRICT COURT
EASTERN DISTRICT OF VIRGINIA

Das ist das Gericht, das die Klage angenommen haben soll. Die Frage, die sich stellt ist, wie ein Gericht in den USA einen VPN Service, der keinen Sitz in den USA hat, verklagen kann? Nun, vermutlich wird versucht werden, über eine Klage in den USA dann über die Beschränkung der Zahlungsmöglichkeiten Druck auf die VPN Anbieter aufzubauen. Also wenn das US-Gericht den Klägern „Recht“ gibt, dann werden US Zahlungsdienstleister wie PayPal, Mastercard, VISA usw. den Unternehmen die Zahlungsverträge kündigen. Und ein Unternehmen im Online Handel ohne diese Zahlungswege wird sehr schwer weiter verkaufen können. Dies ist schon ein enormer Druck auf die Unternehmen,


Was sagen die betroffenen VPN-Anbieter dazu?

Wir haben bei den VPN-Providern angefragt und können euch zumindest das einstweilige Statement von Surfshark mitteilen:

Surfshark VPN Logo

„We have not received an official claim yet, but we will look into this more closely. On the same note, Surfshark has always been a service dedicated to providing online security and privacy to our users.“

Hier auch unsere Übersetzung für euch:

„Wir haben noch keine offizielle Klage erhalten, aber wir werden uns die ganze Sache genauer ansehen. Im Übrigen war Surfshark schon immer ein Dienst, der alles daran setzt, seinen Nutzern Online-Sicherheit und Datenschutz zu bieten.“

Sobald wir weitere Rückmeldungen haben, lassen wir es euch wissen. Schließlich könnte dieses Thema für viele User Probleme bzw. zumindest Ärger nach sich ziehen.

Hier findest du die die komplette Klagsschrift im Original, die Surfshark aber wie gesagt noch gar nicht erhalten hat. Man darf also gespannt sein, was die VPN Provider darauf antworten werden.

 


Erstellt am: 3. September 2021

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