Erste Bilanz: Hat die DSGVO seit ihrem Start tatsächlich eine neue Abmahnzocke ausgelöst?

Am 25. Mai ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft getreten. Höchste Zeit also, eine erste Bilanz über die doch strenge und mit hohen Strafen drohende DSGVO zu ziehen. Viele Unternehmen bzw. auch Datenschutz-Experten waren vor Start davon überzeugt, dass es zu einer ganzen Reihe an Abmahnungen kommen werde. Diese „Abmahnwelle“ ist laut Recherchen und einem Bericht von tagesschau.de aber gottseidank nicht eingetreten. Zumindest noch nicht. Damit aber auch in Zukunft kein Geschäft mit Abmahnungen entsteht, plant die Justizministerin ein eigenes Gesetz zur Abschreckung.

Man kennt es beispielsweise im Bereich Streaming. Immer wieder nutzen verschlagene Anwälte die Möglichkeit, nichts ahnenden Usern Briefe mit Geldforderungen zukommen zu lassen, da sie Straftaten gesetzt hätten. Diese Geschäftspraktiken sind – auch in vielen anderen Bereichen – leider weit verbreitet. Nicht verwunderlich also, dass mit Beginn der neuen DSGVO die Angst vor einer Abmahnungswelle auch zu diesem Thema groß war. Zumal das Gesetz ja sehr hohe Strafen vorsieht. Man ist davon ausgegangen, dass sich Anwälte, aber auch Konkurrenzunternehmen oder ehemalige Mitarbeiter, auf dieses gefundene Fressen stürzen.

Nur vereinzelte und schlecht gemachte Abmahnversuche

Aber: mitnichten, wie WDR-Journalist David Zajonz herausgefunden hat, als er im Zuge seiner Recherchen Wirtschaftsverbände u. a. befragte. Es gab zwar vereinzelte Abmahnversuche wegen angeblich fehlerhafter Datenschutzerklärungen, aber diese waren schlecht gemacht und bei weitem nicht überbordend. Und auch der Deutsche Industrie und Handelskammertag sieht bis jetzt keine Abmahnwelle, fordert aber trotzdem Maßnahmen von der Politik, Abmahnungen zu verhindern. Was ja noch nicht ist, kann ja noch kommen …

Gesetz als Abmahnungsschutz geplant – allerdings nur in kleinem Rahmen

Die Politik reagiert jedenfalls vorsorglich auf das Thema Abmahnwesen im Datenschutz, das ein deutsches Phänomen und nur aufgrund unserer Rechtsordnung möglich ist. Anderswo bzw. so gut wie überall ist es nämlich nicht möglich, einfach so Abmahnbriefe zu verteilen und Anwaltskosten bzw. Strafen einzukassieren. Bundesjustizministerin Katarina Barley möchte Abhilfe schaffen und zumindest Vereine, Selbstständige und Kleinunternehmen bei geringeren DSGVO-Vergehen vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen. Das ist zwar ein Anfang, löst das generelle Abmahn-Problem aber nicht – sind doch nur einige spezielle Gruppen ausgenommen und überhaupt nur dann, wenn es um die DSGVO geht. Es werden in der Politik aber auch andere Vorschläge diskutiert, wünschenswert wäre natürlich eine Gesamtlösung, die schmierigen Anwälten & Co das Handwerk legen – auch für Abmahnungen bei Streaming etc., die ja auch dich und mich als Privatperson treffen können.

Quelle: tagesschau.de, netzpolitik.org


Erstellt am: 31. August 2018

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