Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärt Massenüberwachung für illegal!

(Straßburg, 12.Jan 2016) Ist die Überwachungspraxis der Geheimdienste seit heute auch europaweit illegal? Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sieht es jedenfalls nicht gut aus für staatliche Überwachungsmaßnahmen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Verfahren Szabó und Vissy gegen Ungarn in seinem Urteil festgestellt, dass von Staaten angeordnete Überwachungsmaßnahmen in einem eng begrenzten und klar definierten Rahmen stattfinden müssen. Dies könnte der Überwachungspraxis von Geheimdiensten wie dem GCHQ (Großbritannien) widersprechen. Wie genau das Urteil Rechtsprechung und Politik in Europa beeinflussen wird, ist aber noch unklar.

In dem vom EGMR zu entscheidenden Fall hatten sich zwei ungarische Rechtsanwälte gegen ein im Jahr 2011 verabschiedetes Anti-Terror-Gesetz des Landes geklagt. Die beiden Kläger sahen sich durch das Gesetz in ihrem Recht auf Privatsphäre verletzt. Außerdem widerspreche es den besonderen Privatsphäre-Anforderungen von Anwälten als Berufsgeheimnisträger.

Das ungarische Anti-Terror-Gesetz erlaubt es der Polizei, Hausdurchsuchungen durchzuführen sowie Briefe und elektronische Kommunikation ohne richterliche Genehmigung zu durchsuchen, wenn das der Terrorabwehr oder der nationalen Sicherheit Ungarns diene.

Die geheime Überwachung kann die Demokratie zerstören

In der Entscheidung schreiben die Richter jetzt, dass „ein System der geheimen Überwachung die Demokratie gefährden oder zerstören“ könne. Aus diesem Grund müssten Überwachungsmaßnahmen ohne Wissen der Betroffenen besonders hohen Anforderungen genügen. Das Gericht zitiert hierbei auch das vom Europäischen Gerichtshof vermehrt verwendete Prüfkriterium der „Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft“. Dies sei im ungarischen Fall nicht gegeben, denn die Notwendigkeit ergebe sich nicht allein aus der Tatsache, dass „ganz allgemein“ demokratische Institutionen geschützt werden sollen. Es müsse vielmehr sichergestellt sein, dass die Überwachung „unbedingt notwendig“ sei, „um unverzichtbare Kenntnisse in individuellen Operationen“ zu erlangen, schreibt das Gericht.

Damit verbunden sei auch, dass die Exekutive in der Interpretation der Gesetze jeweils nachweisen muss, dass es ausreichende Gründe gebe, die Kommunikation individueller Personen in jedem einzelnen Verfahren abzufangen. Einer entsprechenden Prüfung dürften Überwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Full-Take-Ansatz des britischen GCHQ im Rahmen des Tempora-Programms kaum standhalten können.

Wie sich das Urteil konkret auf die Arbeit von Geheimdiensten auswirkt, ist noch unklar. Es wurde auf Grund einer Beschwerde auf Basis von Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gefällt. Diese haben alle Mitgliedsländer der Europäischen Union unterzeichnet. Urteile des EGMR sind zunächst nur für den betroffenen Staat bindend, wie uns ein Experte vom European Centre for Constitutional and Human Rights sagte. Sie beeinflussen aber die weitere Rechtsprechung der nationalen Gerichte und können als Grundlage für weitere Klagen dienen. Wer eine Klage vor dem EGMR erheben möchte, muss vorher den gesamten Instanzenzug seines Heimatlandes durchlaufen – in Deutschland müsste sich also das Bundesverfassungsgericht mit einem Fall befassen, bevor eine entsprechende Klage möglich wäre


Erstellt am: 20. Januar 2016

Artikel aus der gleichen Kategorie:

 
Legal Disclaimer VPNTESTER

Schreibe einen Kommentar