Datenweitergabe bei WhatsApp: Daten, Daten, ihr müsst wandern – von einer Hand zur andern

Die Themen Datenschutz und Privatsphäre bleiben Dauerbrenner. Auch im Zusammenhang mit Messenger-Diensten geraten sie immer wieder ins Blicklicht. Wir teilen beinahe alles über WhatsApp. Persönliche Fotos, Videos, Audiodateien. Wie mit unseren Daten umgegangen wird und welche Daten an wen weitergegeben werden, erfahrt ihr in diesem Artikel.

DSGVO und so

WhatsApp Logo
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Wir alle nützen Messenger-Dienste. Und ganz ehrlich – wir lieben sie. Besonders gerne verwenden wir WhatsApp, weil es eben alle unsere Freunde und Bekannten auch tun. Klar! Am Anfang war es noch irgendwie komisch und man hat ab und zu an so etwas wie Datenschutz gedacht, aber dann war es plötzlich schnell normal. Kurz vor Inkrafttreten der DSGVO kündigte WhatsApp die Datenweitergabe an Facebook und „vertrauenswürdige Drittanbieter“ an.

Umstrittene Datenweitergabe

Dabei handelt es sich um personenbezogene Nutzerdaten. Hier geht es um Telefonnummern, Geräteinformationen und Nutzungsinformationen. Datenschützer sehen diese Vorgangsweise kritisch. Was zu erwarten war! Wie Facebook und Co teilweise mit Nutzerdaten umgehen, hat die Vergangenheit gezeigt und allein der Begriff „vertrauenswürdige Drittanbieter“ erweckt nicht gerade sehr viel Vertrauen. Wer entscheidet über ihre Vertrauenswürdigkeit, wie wird sie überprüft und wer sagt uns was sie mit unseren Daten machen?

Wehrlos oder kampfesbereit?

Sind wir dieser Weitergabe unserer Daten nun völlig wehrlos ausgeliefert oder haben wir eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Bei WhatsApp können wir Widerspruch gegen die Datenweitergabe einlegen. Dazu gibt es eine eigene Anleitung. Der Widerspruch funktioniert auf den ersten Blick ganz einfach per E-Mail. Persönliche Daten wie Name, Telefonnummer, Land etc. eingeben und schon geht’s los. Ach ja! Unter anderem muss man auch diverse Gründe angeben.

Widerspruchsfreundlich? Sogar Gründe müssen angegeben werden

WhatsApp will wissen, welche Rechte und Freiheiten durch die Datenverarbeitung verletzt werden. Es reicht also nicht zu sagen, dass man es nicht will. Der Antrag wird eingehend geprüft. Das kann dauern. Leider mussten einige User die Erfahrung machen, dass sich das Bearbeiten der Anfrage in die Länge ziehen kann. Manchmal so lange, dass man gar nichts mehr hört.

Nicht selten bekommt man eine E-Mail mit der Information, dass es noch etwas länger dauern würde. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann Beschwerde eingelegt werden. Bei der Datenschutzbehörde Irland oder jener des eigenen Landes. Am besten einfach selber probieren und sich ein eigenes Bild von der Widerspruchsfreundlichkeit machen.

FAZIT: Begriffe wie Datenschutz und Privatsphäre sind zwar in aller Munde, aber in der Realität sind sie zum Teil Utopie und Illusion. Wir leben in einer Welt der Offenbarung persönlicher Details und wir zahlen einen hohen Preis dafür.

Quelle: Golem.de; Foto: crello


Erstellt am: 14. Dezember 2018

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