Beschlossene Sache: Fingerabdrücke im Personalausweis – trotz Kritik bzgl. Privatsphäre & Datenschutz

Wenn du zukünftig auf Reisen gehst oder dich ausweisen möchtest, wird dein Personalausweis neben deinem Foto auch zwei Fingerabdrücke enthalten. Das hat die EU am Montag entschlossen – trotz heftiger Kritik von Bürgerrechts-Initiativen. Diese sehen mit der Neuerung sowohl den Datenschutz als auch die Privatsphäre sämtlicher EU-Bürger gefährdet.

Mit der neuen Verordnung möchte die EU den Identifikationsnachweis absichern und generell für mehr Sicherheit in der EU sorgen. Wenn du demnächst einen Ausweis beantragst, musst du jetzt also nicht mehr nur dein Foto und etwaige Gebühren abgeben, sondern auch Fingerabdrücke. Genauer gesagt 2 Stück. Diese biometrischen Daten sollen („nur“) auf einem Chip gespeichert und diversen Behörden wie der Justizwache zur Verfügung gestellt werden. Das sehen neben Bürgerrechtsinitiativen auch einige EU-Parlamentarier kritisch. So fiel der Beschluss nicht wirklich einstimmig aus, 20 der 52 Vertreter stimmten dagegen.

Daten dürfen auch für andere Zwecke genutzt werden

Im Fokus steht zwar die Identifizierung bzw. die Überprüfung der Identität von EU-Bürgern. Aber die EU sieht auch vor, dass die Daten für andere Zwecke genutzt werden dürfen. Um was es sich hier handelt, ist allerdings nicht klar. Es muss aber im Rahmen des Gesetzes bleiben. Immerhin. Diese Andersnutzung ist Bürgerrechtlern natürlich ein Dorn im Auge. Es handle sich bei der neuen „nicht notwendigen“ Verordnung um einen „unverhältnismäßigen Bruch der Rechte auf Privatheit und Datenschutz“. Denn so könnte die EU mit hochsensiblen Daten tun, was sie wolle und diese sogar zentral speichern (was derzeit nicht erlaubt ist. Daten müssen nach Ablauf von 10 Monaten gelöscht werden).

Keine zentrale Speicherung vorgesehen – noch

Das Schaffen einer solchen zentralen Fingerabdruck-Datenbank weist die EU von sich. Dies sei keinesfalls geplant. Nachdem die EU aber momentan gerade verschiedenste Datenbanken verknüpft halten Datenschützer es nicht für realistisch, dass die neuen biometrischen Ausweisdaten einfach außen vor gelassen werden würden.

Bis zu 10 Jahre Übergangsfrist

Die Regelung wurde zwar bereits beschlossen. Noch hast du aber Zeit, dir einen neuen Pass zu besorgen – bis zu 10 Jahre. Außerdem startet die direkte Umsetzung erst in 2 Jahren. Was Kinder betrifft, so müssen auch deren Fingerabdrücke erfasst werden. Kinderausweise werden weniger als 5 Jahre gültig sein.

Quelle: heise.de; Foto: pixabay.com


Erstellt am: 13. März 2019

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