Besserer Schutz für Whistleblower in der EU

Der Facebook Datenskandal, Dieselgate oder die Panama Papers sagen dir wahrscheinlich etwas, oder? Viele dieser Skandale in letzter Zeit konnten aber nur durch die Enthüllung von Informanten aufgedeckt werden. Die sogenannten Whistleblower liefern oft die entscheidenden Hinweise, um derartigen Missständen auf die Spur zu kommen. Durch diese Aufdeckerarbeit erfreuen sich die Informanten allerdings nicht unbedingt besonderer Beliebtheit, ja, sie gehen damit sogar manchmal erhebliche Risiken ein. Deswegen möchte die EU nun Whistleblower besser schützen.

Whistleblower können echtes Umdenken bewirken

Chelsea Manning, Edward Snowden oder auch Julian Assange zählen wohl zu den bekanntesten Whistleblowern. Ihre Aufdeckerarbeit, das Aufzeigen von Missständen, ist sehr wertvoll für die Allgemeinheit und natürlich auch den Gesetzgeber. Oftmals bewirken Whistleblower tatsächlich ein gewisses Umdenken bzw. sogar einen Umbruch in der Gesellschaft. Die EU hat nun einen EU-Richtlinienentwurf vorgelegt, der Informanten besser schützen soll. Nicht, dass Whistleblower aus Angst ihre Erkenntnisse nicht mehr weitergeben … Momentan genießen sie nur in Großbritannien, Schweden, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Slowakei, Litauen, Malta und den Niederlanden rechtlichen Schutz. Diese nationalen Gesetze sind allerdings sehr unterschiedlich gestaltet.

Schutz aber nur dann, wenn EU-Regelungen betroffen sind

Die EU hat schlichtweg erkannt, wie wichtig Whistleblower sind. Ihre Hinweise liefern oft wertvolle Beweise, dass gegen Gesetze verstoßen wurde. Dabei gehen sie aber oft ein großes persönliches Risiko ein, Opfer von Vergeltungsschlägen zu werden. Die beiden Morde an Aufdecker-Journalisten in Malta und der Slowakei haben die EU-Kommission noch zusätzlich aufgerüttelt, so die EU-Kommissarin Vera Jourová. Das geplante Gesetz soll die Hinweisgeber aber nur dann schützen, wenn EU-Regelungen betroffen sind. Insbesonderen Schutz sollen die Whistleblower bei folgenden Missbrauchsfällen genießen: öffentliche Auftragsvergabe, Datenschutz und Netzwerk-Sicherheit, Finanzdienstleistungen, Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus, Umweltschutz, nukleare Sicherheit, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Konsumkontenschutz, Verkehrssicherheit, Produktsicherheit, sowie Verstöße gegen die finanziellen Interessen der EU und gegen den EU-Binnenmarkt.

Firmen & Gemeinden müssen Hinweisen vertraulich nachgehen

Dass die EU diese Geschichte nicht alleine angehen kann, ist klar. Firmen sind dabei ebenfalls angesprochen: Die EU-Vorgaben sehen vor, dass sowohl Gemeinden über 10.000 Einwohner als auch Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder mehr als 50 Mitarbeitern ihre internen Strukturen so ausrichten, dass Hinweisen von Whistleblowern vertraulich nachgegangen werden kann. Funktioniert dies nicht, so müssen die Behörden über die Hinweise in Kenntnis gesetzt werden.

In letzter Instanz soll eine Information an die Medien bzw. die Öffentlichkeit ergehen. Damit auch wir über Missstände informiert werden, die uns alle etwas angehen. EU-Justizkommissarin Vera Jourova bringt das Ganze so auf den Punkt: „In einer globalisierten Welt, wo die Versuchung der Gewinnmaximierung auf Kosten des Gesetzes real ist, müssen wir Leute unterstützen, die bereit sind, das Risiko zur Aufdeckung von ernsthaften Verstößen gegen EU-Gesetze auf sich zu nehmen.“

Quelle: derStandard.at, futurezone


Erstellt am: 21. Mai 2018

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